Lieber Gast,

bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und lesen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem/der Rundgangsleiter/in und werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Bestandteil des Vertrages über die vereinbarten Leistungen.

Wichtige Hinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Gästeführungen in Fritzlar

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

(1) Wir vermitteln Rundgangsleiter/innen an Einzelpersonen und Gruppen. Mit seiner Anmeldung, die mündlich, fernmündlich, schriftlich, per E-Mail oder über unser Internetformular erfolgen kann, bietet der Auftraggeber einem Gästeführer den Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGB verbindlich an.

(2) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und den Rundgangsleiter/innen kommt durch eine Vermittlungsbestätigung zustande. Er bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall per E-Mail erfolgen, aus der die Einzelheiten der jeweiligen Führung, u.a. Termin, Treffpunkt und Führungspreis, hervorgehen.

(3) Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot bekannt,

  • durch persönliche Kenntnisnahme eines vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. Kenntnisnahme dieser Ausgabe der AGB
  • nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.

(4) Bei öffentlichen Angeboten kommt der Vertrag durch Teilnahme zustande. Die AGB gelten, soweit sie Bestandteil des öffentlichen Angebotes sind.

(5) Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Gästeführer im Einzelfall als Veranstalter auftreten sollte.

2. Leistungen und Leistungsänderungen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet, der Bezeichnung im Vermittlungsauftrag sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.

(2) Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(3) Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und -umfang sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Der Gästeführer setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.

(4) Die Teilnehmerzahl beträgt max. 25 Personen pro Gruppe. Überschreitungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(5) Bei bestimmten Leistungsangeboten wird eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung.

3. Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen und Zahlungsweise

(1) Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.

(2) Die Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen und auf max. 25 Teilnehmer pro Gruppe. Weitere Leistungen (z. B. Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Parkgebühren, Verpflegungskosten, Abgaben) sind zusätzlich zu zahlen. Erscheint eine Gruppe mit mehr als 25 Personen pro Rundgangsleiter/in, so ist der/die Rundgangsleiter/in berechtigt, unmittelbar vor Beginn der Führung vom Führungsvertrag zurückzutreten, und zwar unabhängig davon, um wieviele Personen die maximale Teilnehmerzahl überschritten wird. Hierzu genügt eine mündliche Rücktrittserklärung des/der Rundgangsleiter/in gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten. Leistet der/die Rundgangsleiter/in dennoch, so kann er/sie hierfür den doppelten Grundpreis verlangen.

(3) Grundsätzlich erhält der Auftraggeber und der/die Rundgangsleiter/in eine Vermittlungsbestätigung. Die Zahlung des Preises erfolgt nach erbrachter Leistung gegen Quittung in bar und sofort an den/die Rundgangsleiter/in.

(4) Wird eine Bezahlung per Rechnung/Voucher gewünscht, muss dies bei der Buchung mit gültiger Rechnungsadresse angegeben werden. Hierfür wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro pro Gruppe erhoben.

(5) In nicht vereinbarten Fällen und bei öffentlich angebotenen Rundgängen ist die Zahlung zu Beginn der Leistung ausschließlich in bar fällig und hat an den/die Rundgangsleiter/in zu erfolgen.

4. Stornierung / Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Auftraggeber

(1) Der Gast kann nach Vertragsabschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung.

(2) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht dem/der Rundgangsleiter/in ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht werden kann: vom 3. - 1. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %, danach 90 % des vereinbarten Preises.

(3) Im Falle des Zuspätkommens des Auftraggebers von mehr als 30 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Dem Wunsch des Auftraggebers, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner des Auftraggebers und dem/der Rundgangsleiter/in gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes entsprochen.

(4) Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.

(5) Der Auftraggeber hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem/der Rundgangsleiter/in ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

5. Stornierung / Rücktritt seitens der Gästeführer

In folgenden Fällen gilt der Vorbehalt zu stornieren/vom Vertrag vollständig oder teilweise zurück zu treten:

(1) In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei:

  • bei Nichterreichen vorgegebener Mindestteilnehmerzahl
  • bei Einwirkung höherer Gewalt
  • bei akuter Erkrankung des Rundgangleiters / der Rundgangleiterin ohne Ersatzmöglichkeit

(2) In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens des Gästeführers auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen:

  • wenn der Auftraggeber oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören
  • wenn der Auftraggeber oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten
  • wenn Teilnehmer/innen aufgrund der Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.

6. Gutscheinbedingungen

(1) Gutscheine sind übertragbar.

(2) Gutscheine sind nicht in bar einlösbar.

(3) Gutscheine können nicht storniert werden, Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen.

(4) Verloren gegangene Gutscheine werden nicht erstattet.

(5) Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren.

7. Mitschnitte, Filmen und Fotografieren

(1) Fotografieren auf den Führungen zu privaten Zwecken ist erlaubt. Eine Veröffentlichung zu gewerblichen Zwecken oder im Internet (z.B. Bilderdienste oder YouTube) ist nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Rundgangleiters / der Rundgangleiterin gestattet.

(2) Mitschnitte der Führungen in Bild und Ton bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Rundgangleiters / der Rundgangleiterin und sind vor der Führung vertraglich zu regeln.

8. Haftung

(1) Der Gästeführer haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Rundgangsleiter/innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(2) Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße Vermittlung.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich anzuzeigen.

(4) Eine Haftung seitens der Gästeführer bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(5) Bei Führungen mit Kindern und/oder Jugendlichen übernimmt grundsätzlich der/die Rundgangsleiter/in keine Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist hier erforderlich.

(6) Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.

9. Verjährung

(1) Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt.

10. Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin für die Kundenbetreuung verwendet werden.

(2) Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte weitergegeben.

11. Gerichtsstand

(1) Der Auftraggeber kann Klagen gegen den Gästeführer nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben.

(2) Für Klagen der Gästeführer gegen den Auftraggeber ist dessen allgemeiner Gerichtsstand maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen Fritzlar.

12. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

Gültig ab 01.03.2012 | Letzte Aktualisierung: 15. Dezember 2023


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Stadtführungen in Fritzlar
34560 Fritzlar- Hessen - Deutschland

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Alle Angaben und Preise gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Ihre Buchung bedarf in jedem Fall einer Bestätigung.